Gewerbliche Unternehmer, die flüssiggasbetriebene Geräte einsetzen – z.B. auf Märkten, Volksfesten, in stationären Betrieben und Fahrzeugen (Aufenthaltsräume). Also zum Beispiel Hähnchengrill, Marktstände, Gaststätten, Backbetriebe, Imbiss- und Schaustellergewerbe.
Viele wissen nicht, welche Pflichten mit Flüssiggasflaschen / Flüssiggasanlagen im gewerblichen Bereich zu beachten sind.
Jeglicher Betrieb einer Flüssiggasanlage mit Flüssiggasflaschen im gewerblichen Bereich richtet sich nach der Vorschrift 79 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 79). Die dort genannten Untersuchungen und Fristen sind zwingend einzuhalten!
Wir informieren Sie über die wichtigsten Punkte der DGUV 79 und führen die entsprechenden Prüfungen durch.
Alle Flüssiggasanlagen, die gewerblich betrieben werden, müssen nach Vorgabe der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen durch einen Sachkundigen geprüft werden. Marktmeister oder Genehmigungsstellen verlangen in der Regel die Vorlage eines aktuellen und gültigen Prüfnachweises.
Die entsprechenden Prüfungen sind alle 2 Jahre fällig!
Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr, sowie bei Umbau, Reparatur oder Gerätetausch, ist eine erneute Prüfung vorgeschrieben.
Alle 2 Jahre steht die Gasprüfung verpflichtend an. Sie kann für die Hauptuntersuchung entscheidend sein und ist wichtig für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Camper.
Bei einem Wohnmobil ist eine erfolgreiche Gasprüfung die Voraussetzung für die Hauptuntersuchung.
Bei Ihrem Wohnwagen gilt die Gasprüfung bei Nichtbestehen oder Fehlen nur als „nicht erheblicher Mangel“. Sie sollte aber zu Ihrer Sicherheit und aus versicherungsrechtlichen Gründen trotzdem durchgeführt werden. Denn eine defekte Gasanlage kann in einem Wohnwagen den gleichen Schaden anrichten wie in einem Wohnmobil.
Hinweis: Campingplatzbetreiber dürfen Nachweise zu erfolgreichen Gasprüfungen verlangen und bei fehlenden oder abgelaufenen Gasprüfungen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Bei Dauercampern wird das häufig auch im EU-Ausland verlangt. Die Platzbetreiber tragen schließlich eine Mit-Verantwortung für die Sicherheit aller Menschen auf dem Campingplatz.
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